Nutzungs- und Lizenzvereinbarung
für das Herkunfts-Gütesiegel „MADE IN EU“
der I-MIE GmbH – Initiative MADE IN EU – Salurner Straße 20, A-6330 Kufstein
Präambel
Die I-MIE GmbH verfolgt den Zweck, Produkte, welche aus der Europäischen Union stammen, mit einem Herkunfts-Gütesiegel zu kennzeichnen und damit für Marktteilnehmer erkennbar zu machen. Die I-MIE GmbH beabsichtigt, durch entsprechende Kommunikation, Kampagnen und Aktivitäten, den Bekanntheitsgrad, das Image und den Markenwert stetig auszubauen und als Herkunfts-Gütesiegel in der europäischen Gesellschaft zu positionieren.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung des Herkunfts-Gütesiegels „MADE IN EU“ der I-MIE GmbH und die Aufnahme in die webbasierte Datenbank, gegen Zahlung einer jährlichen Nutzungs- und Lizenzgebühr.
§ 2 Lizenz an dem Herkunfts-Gütesiegel „MADE IN EU“
§ 3 Qualitätsanforderungen und Qualitätskontrolle
- Das Nutzungsrecht und die Lizenz werden nur für die von I-MIE GmbH geprüften Produkte erteilt unter der Voraussetzung, dass die Produkte des Unternehmens die Qualitätsanforderungen gemäß dem nachfolgenden Absatz erfüllen. Das Unternehmen verpflichtet sich, das Herkunfts-Gütesiegel nur für solche Prüfprodukte zu verwenden, die den Qualitätsanforderungen entsprechen und diese solange aufrechtzuerhalten, wie das Herkunfts-Gütesiegel verwendet wird.
- Die Qualitätsanforderungen sind erreicht, wenn der Anteil der Wertschöpfung in den Bereichen Produktion und Herstellung zu mindestens 80 % innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt. Eine Wertschöpfung von 100 % wird erreicht, wenn die gesamte Produktion und Fertigung im EU-Raum erbracht wird. Bei Produktions- und Fertigungsleistungen, die außerhalb der EU erbracht werden, beim Einsatz von Fremdleistungen, Bauteilen mit Herstellung aus Nicht-EU-Staaten usw. ist dieser Anteil entsprechend zu reduzieren. Reine Rohstoffe sind in die Wertschöpfungskette nicht einzubeziehen.
Eine Minimalbehandlung im EU-Raum reicht für eine Lizenzierung nicht aus! Die Evaluierung ist mit höchster Sorgfalt vorzunehmen, damit durch irreführende Angaben kein unlauterer Wettbewerb entsteht.
Wenn nicht alle Produkte oder Produktgruppen eines Lizenzpartners den Anforderungen entsprechen, dürfen nur diejenigen Produkte, welche die Voraussetzung für das Herkunfts-Gütesiegel erfüllen, entsprechend gekennzeichnet werden. - Zu Beginn des Vertragsverhältnisses prüft I-MIE GmbH die Voraussetzungen auf Basis der von dem Unternehmen vorgelegten Nachweise. Erst nach erfolgter Prüfung darf das Herkunfts-Gütesiegel verwendet werden. Die Übermittlung der Lizenz und des Herkunfts-Gütesiegels erfolgt durch I-MIE nach Zahlungseingang.
- Jede Veränderung an den Prüfprodukten, welche die Qualitätsanforderungen betreffen, ist der I-MIE GmbH unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
§ 4 Verwendung des Herkunfts-Gütesiegels „MADE IN EU“
- Das Herkunfts-Gütesiegel darf von dem Unternehmen nicht verändert werden.
- Das Unternehmen verpflichtet sich, das Herkunfts-Gütesiegel nicht als Bestandteil seiner Firma oder in anderer Weise zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebes zu benutzen.
- Das Unternehmen hat bei Benutzung des Herkunfts-Gütesiegels für die von ihm vertriebenen Prüfprodukte und/oder deren Verpackungen in geeigneter Weise sicherzustellen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, dass I-MIE GmbH der Hersteller der Prüfprodukte ist. Ungeachtet dessen stellt das Unternehmen die I-MIE GmbH im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei.
§ 5 Aufnahme in das Qualitätsverzeichnis
§ 6 Vergütung; Vertragslaufzeit
- Die Nutzungsgebühr für das Herkunfts-Gütesiegel beträgt pro Jahr € 950,00.
- Für die Erstanmeldung des Herkunfts-Gütesiegels ist ein einmaliger Prüfbeitrag für Audit, Lizenzerstellung sowie Aufnahme in die Datenbank zu entrichten:
- für Unternehmen von 1 bis 50 Mitarbeitern:
€ 1.540,00 Erstanmeldung zzgl. € 950,00 Jahresgebühr
(gesamt € 2.490,00 im ersten Jahr) - für Unternehmen von 51 bis 250 Mitarbeitern:
€ 2.040,00 Erstanmeldung zzgl. € 950,00 Jahresgebühr
(gesamt € 2.990,00 im ersten Jahr) - für Unternehmen über 250 Mitarbeitern:
€ 2.540,00 Erstanmeldung zzgl. € 950,00 Jahresgebühr
(gesamt € 3.490,00 im ersten Jahr)
- für Unternehmen von 1 bis 50 Mitarbeitern:
- Die Vergütung versteht sich netto zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer und ist fällig mit Rechnungserhalt seitens I-MIE GmbH.
- Der Vertrag tritt mit der rechtsverbindlichen Antragsstellung auf Lizenzierung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mindestvertragslaufzeit ist ein Jahr, beginnend mit der Übersendung der Lizenzunterlagen durch die I-MIE GmbH. Der Vertrag kann danach von jeder Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
§ 7 Verteidigung des Herkunfts-Gütesiegels; Angriffe Dritter gegen die Benutzung des Herkunfts-Gütesiegels
- Erhält das Unternehmen davon Kenntnis, dass ein Dritter eine Kennzeichnung benutzt und/oder als Marke anmeldet, die möglicherweise das Herkunfts-Gütesiegel verletzt, so hat er die I-MIE GmbH hiervon unverzüglich zu unterrichten.
§ 8 Gewährleistungsausschluss
§ 9 Haftung
§ 10 Änderung der Nutzungs- und Lizenzvereinbarung
- Widerspricht das Unternehmen den geänderten Nutzungs- und Lizenzbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung in Schrift- oder Textform, so gelten die geänderten Nutzungs- und Lizenzbedingungen als angenommen.
- Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Unternehmens gemäß dem vorstehenden Absatz haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen in Kraft tritt.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Die Parteien vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
- Änderungen und Ergänzungen dieser Mitgliedschafts- und Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Ausgenommen hiervon ist eine Änderung nach § 10.